Info-Jobticket

Seit 1.1.2013 besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel zur An- und Abreise an den Arbeitsplatz ersetzt. Unternehmen können ihren ArbeitnehmerInnen auch die Jahreskarte bezahlen und diese als Jobticket steuerlich geltend machen. Der Anspruch auf das Pendlerpauschale geht verloren, wenn das Jobticket in Anspruch genommen wird.

Bei einem Jobticket ist der Arbeitnehmer der Karteninhaber, die Bezahlung erfolgt jedoch direkt durch den Arbeitgeber.

Einen Anspruch gegenüber dem Unternehmen gibt es nicht, da es sich um eine freiwillige Zuzahlung handelt.

Das Jobticket ist ein Sachbezug, daher sind die Fahrkarten für den Arbeitsweg vom Arbeitgeber zu bestellen und den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.