Newsletter: Neue Version des Pendlerrechners online – arbeitet aber immer noch nicht zufriedenstellend!

Liebe PendlerInnen!

Im Hinblick auf die seit 25.06.2014 im Einsatz befindliche Neu-Version des Pendlerrechners möchten wir Sie über nachfolgende Zusatzdetails und TIPPS der AK-SteuerexpertInnen  informieren:

Grobe Mängel beseitigt, neue Berechnung möglich
Nach heftiger Kritik hat das Finanzministerium den Pendlerrechner überarbeitet. Die neue, korrigierte Version ist seit 25. Juni online. Die alte Version hatte aufgrund falscher Kilometerberechnungen und teils abenteuerlicher Wegstrecken, die als Basis für die Pendlerpauschale herangezogen wurden, zahlreiche Beschwerden hervorgerufen.

Näher an der Realität
Das Finanzministerium will den Rechner nun "realitätsnäher" gestaltet haben. Zu den Änderungen soll etwa die Berücksichtigung von Park-and-ride-Anlagen in der Nähe zählen, Fußwege zählen nicht mehr zur Öffi-Strecke, und Autofahrzeiten sollen realistischer angenommen werden. Kritisiert worden war etwa, dass direkt neben einem Bahnhof lebende Arbeitnehmer vom Pendlerrechner mitunter zu weit entfernten Park-and-ride-Anlagen geschickt wurden. Und statt über Umfahrungsstraßen wurden die Routen häufig direkt durch in Stoßzeiten verstopfte Ortszentren geführt.

In Fällen, in denen sowohl eine reine Öffi-Variante als auch eine Park-and-ride-Variante zur Verfügung steht, soll nun ein näherer Park-and-ride-Parkplatz herangezogen werden. Wenn im Bereich der Zumutbarkeit sowohl eine reine Öffi-Variante als auch eine Park-and-ride-Variante zur Verfügung steht, wird bei geringem zeitlichem Unterschied die reine Öffi-Variante für die Berechnung herangezogen.

 

Weitere Verbesserungen
Fußwege vom öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit beziehungsweise nach Hause sollen bei der Berechnung nicht wie bisher der Öffi-Strecke zugeordnet werden. Dadurch reduziere sich diese, wodurch in Grenzfällen der PendlerInnen eher Anspruch auf das große Pendlerpauschale habe.

Außerdem werde die Auswahl von Hin- und Rückfahrt strecken- statt zeitabhängig geschehen: Wenn im Rahmen der Unzumutbarkeit Hin- und Rückfahrt unterschiedlich lang sind, soll künftig nicht mehr auf die längere Zeitdauer, sondern auf die entfernungsmäßig weitere Strecke abgestellt werden. Da PendlerInnen überwiegend zu Stoßzeiten pendeln, wird die hinterlegte Durchschnittsgeschwindigkeit für Pkw-Fahrten "etwas reduziert".

Frist: 30. September 2014

Dennoch gibt es auch an der neuen Version Kritik. Die gröbsten Mängel der ersten Version seien zwar beseitigt worden, der Rechner liefere aber weiterhin "abstruse" und "realitätsferne" Ergebnisse. Die Frist zur Abgabe der Erklärung wird wie angekündigt bis 30. September verlängert (ursprünglich 30. Juni). PendlerInnen, die das Formular bereits abgegeben haben, von den Änderungen jedoch profitieren würden, können die Erklärung erneut abgeben.

https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/

 

Tipps für Pendlerinnen und Pendler

  1. Eine neue Abfrage durch den Pendlerrechner bringt für PendlerInnen nur Vorteile. Daher gilt für alle PendlerInnen: Ab 25. Juni Pendlerrechner-Abfrage durchführen. Egal ob man den alten Pendlerrechner, der seit Februar 2014 online ist, schon benutzt hat oder nicht: Eine neue Abfrage zahlt sich in jedem Fall aus, raten die AK SteuerexpertInnen. Denn: Heuer gilt das für den Pendler oder die Pendlerin bessere Ergebnis.

  2. Wer Pendlerpauschale und Pendlereuro im Wege der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen lässt, muss den neuen Ausdruck des Pendlerrechners bis spätestens 30. September 2014 beim Arbeitgeber abgeben. Andernfalls können Pendlerinnen und Pendler das Pendlerpauschale und den Pendlereuro im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

  3. Auch wer bereits ein Ergebnis des alten Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgegeben hat, sollte die Berechnung ab dem 25. Juni noch einmal durchführen. Ergibt die neue Abfrage eine Verbesserung, kann sie beim Arbeitgeber abgegeben werden und ist zu berücksichtigen.

  4. Wer bisher noch keinen Ausdruck des Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgegeben hat, weil die Ergebnisse des alten Rechners nicht stimmten, sollte ab 25. Juni ebenfalls eine neue Abfrage starten.

  5. Kommt es durch den neuen Pendlerrechner im Einzelfall zu einer Verschlechterung gegenüber dem alten Pendlerrechner, kann bis Ende 2014 der ursprünglich abgegebene Ausdruck des alten Pendlerrechners weiterberücksichtigt werden. Ab dem Jahr 2015 ist jedenfalls der Ausdruck des neuen Pendlerrechners zu verwenden.

  6. Wenn auch der neue Pendlerrechner völlig falsche oder gar keine Ergebnisse liefert, kann man zumindest im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung das tatsächlich zustehende Pendlerpauschale und den tatsächlich zustehenden Pendlereuro beantragen. Aber Achtung: „Falsch“ im Sinne des Pendlerrechners ist ein Ergebnis nicht schon dann, wenn es nicht mit der tatsächlichen Routenwahl der Pendlerin oder des Pendlers übereinstimmt. Nur wenn etwa die errechneten Fahrtzeiten überhaupt nicht den tatsächlichen Fahrtzeiten entsprechen oder wenn errechnete Fahrtstrecken in keinerlei Zusammenhang mit den tatsächlichen Kilometern stehen, kann es sich um ein „falsches“ Ergebnis handeln.

 

Für weitere Rückfragen stehen wir – das PENDLERFORUM Burgenland –

 als Ansprechpartner gerne zur Verfügung!