Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses ab 01.01.2016

Liebe PendlerInnen!

Per 01.01 2016 hat die Burgenländische Landesregierung für die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses

  • die Einkommensgrenzen - und - 

  • die laufenden Kostensteigerung (Indizierung) gemäß Verbraucherpreisindex in Form einer Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses angepasst

Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss

  • der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (einfache Wegstrecke);
  • im Bereich der Verkehrsbünde gependelt wird und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist (Schicht-, Wechsel- oder Nachtdienst, je Fahrtstrecke über 2 Stunden dauernde Fahrtzeit);
  • der Hauptwohnsitz liegt im Burgenland.
  • der Förderwerber im Besitz eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung (§ 29b StVO) ist.

Die jährliche Beihilfe beträgt für die Wegstrecke zum Arbeitsort

  • von mindestens 20 kn: Basisbetrag von 103€ + 2€ pro zusätzlich gefahrenem Kilometer
  • ab 25 km: Basisbetrag von 194€ + 2€ pro zusätzlich gefahrenem Kilometer
  • ab 50 km: Basisbetrag von 258€ + 2€ pro zusätzlich gefahrenem Kilometer
  • ab 100 km: Basisbetrag von 387€ + 2€ pro zusätzlich gefahrenen Kilometer

Berechnet werden die Distanzen nach dem Herold-Routenplaner.

Die monatlichen Bruttoeinkommensgrenzen betragen

  • für Niedrigverdiener und Lehrlinge 1.350€
  • für Alleinverdiener 2.939€
    (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird)
    das Familieneinkommen darf die Obergrenze iHv 4.702 Euro nicht übersteigen.

Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden.

Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres -

  • postalisch beim:

    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen 
    Europaplatz 1 
    7000 Eisenstadt

  • per Fax: 02682/600-2865

  • per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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