Fahrtkostenzuschuss Neu: Entlastung für Pendlerinnen und Pendler

 

Um ihrer Beschäftigung nachgehen zu können, nehmen viele Menschen lange Arbeitswege auf sich. „Dies betrifft vor allem ländlich strukturierte Regionen wie das Südburgenland,“ weiß der Obmann des Burgenländischen Pendlerforums und Bürgermeister im südburgenländischen Olbendorf, LAbg. Wolfgang Sodl. Daher unterstützt das Land Burgenland jene Pendlerinnen und Pendler, die auf ihre PKW angewiesen sind, weil der Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar wäre, mit einem Fahrtkostenzuschuss. Geregelt ist dies in der Richtlinie zum Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetz, die Arbeitsmarktlandesrat Christian Illedits für das Jahr 2020 modernisiert. „Beschäftigte, deren Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt liegt, können bis zu 750 Euro jährlich erhalten. Neu: Die Zumutbarkeitsgrenze wurde flexibilisiert, die Einkommensgrenze erhöht. Dadurch haben mehr ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge Anspruch auf den Zuschuss und wir garantieren eine gerechtere Verteilung,“ ist Illedits überzeugt. Final beschlossen soll die neue Richtlinie in der nächsten Regierungssitzung werden.

 
Unverändert bleibt die 20 Kilometergrenze, ab der ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden kann. Neu ist die Unzumutbarkeitsregelung: Bisher wurde für die Zumutbarkeit eine Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von zwei Stunden ab 50 Kilometern herangezogen. Ab Jänner 2020, wenn die neue Richtlinie gilt, ist die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln dann zumutbar, wenn die Entfernung bis zu 50 Kilometer beträgt und die Reisezeit doppelt so lange ist wie mit dem privaten Auto. Ab einer Distanz, die über 50 Kilometer hinausgeht, ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar, wenn die Dauer anderthalbmal höher ist als mit dem Auto.
 
Künftig wird zudem die niedrige Einkommensgrenze von 1.380 Euro wegfallen und gleichzeitig eine neue, höhere von 3.200 Euro in Kraft treten.
 
Jährlich zahlt das Land Burgenland mehr als 600.000 Euro als Fahrtkostenzuschüsse aus, insgesamt betrug die Arbeitnehmerförderung des Landes im Vorjahr 2,4 Millionen Euro. „Beschäftigte, die mit Benzin- und Instandhaltungskosten konfrontiert sind, werden finanziell entlastet. Der burgenländische Arbeitsmarkt profitiert von der Mobilität,“ so die beiden SP-Mandatare.