Fahrtkostenzuschuss des Landes

Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss

  • der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (einfache Wegstrecke);
  • die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist
  • der Hauptwohnsitz liegt im Burgenland.

Die jährliche Beihilfe beträgt für die Wegstrecke zum Arbeitsort

  • von mindestens 20 km: Basisbetrag von 117€ + 2€ pro zusätzlich gefahrenem Kilometer
  • ab 25 km: Basisbetrag von € 222,00 + 2€ pro zusätzlich gefahrenem Kilometer
  • ab 50 km: Basisbetrag von € 293,00 + 2€ pro zusätzlich gefahrenem Kilometer
  • ab 100 km: Basisbetrag von € 438,00 + 2€ pro zusätzlich gefahrenen Kilometer

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 3.319,00 Euro (+10% für Ehepartner +10% für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 5.311,00 Euro nicht übersteigt.

Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden.

Es können innerhalb eines Kalenderjahres keine Anträge auf Fahrtkostenzuschuss und Öko-Bonus gleichzeitig gestellt werden. Bei einer Antragstellung beider Zuschüsse wird der Öko-Bonus abgelehnt!

Berechnet werden die Distanzen nach dem Herold-Routenplaner.

Weiterlesen: Fahrtkostenzuschuss des Landes